Süß
Die vierte von vier Geschmacksrichtung deutscher Weine nach trocken, halbtrocken und lieblich. Süße Weine haben einen Restzuckergehalt von mind. 45 g/l. Gewächse mit natürlich hohem Restzuckergehalt sind etwa Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen. Das deutsche Weinrecht erlaubt zum Süßen die Zugabe von unvergorenem Traubenmost (Süßreserve).