Trocken
Die erste von vier Geschmacksrichtungen deutscher Weine. Trockene Gewächse sind vollständig bzw. nahezu durchgegoren. Erlaubt ist ein Restzuckergehalt von höchstens 4 g/l. Ausnahme: Max. 9 g/l sind möglich, wenn der Gehalt an Weinsäure höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt. Beträgt dessen Anteil mehr als 4 bzw. 9 g/l, handelt es sich um einen halbtrockenen, lieblichen oder süßen Wein.